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Ortsgruppe, Sonstiges

Aufhebung des Badeverbotes am Weingartener Baggersee

Veröffentlicht: 24.05.2020
Autor: Stefan Ludwig

Konsequenzen für die Ortsgruppe

Mit großer Erleichterung haben die Aktiven der DLRG Ortsgruppe Weingarten zur Kenntnis genommen, dass die seit 08.04.2020 geltende Allgemeinverfügung der Gemeindeverwaltung Weingarten zum Aufenthalt im Erholungs- und Freizeitgebiet „Breitheide- Baggersee“ am 20.05.2020 aufgehoben wurde. Die Verfügung untersagte den Aufenthalt und das Verweilen am Baggersee und sprach ein generelles Badeverbot sowie eine Sperrung des Sees für alle Wassersportaktivitäten aus.

Das Verweilen, Baden, Ballspielen etc. ist am Weingartener Baggersee ab sofort wieder wie gewohnt gestattet. Aber auch hier gilt weiterhin: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine und mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum ein Mindestabstand von 1.5 Metern einzuhalten. Die Toiletten bleiben weiterhin geschlossen.  

Für die DLRG Ortsgruppe bedeutet dies zunächst einmal, dass ein individuelles Schwimmtraining und Freiwasserschwimmen in Kleingruppen wieder möglich ist, selbstverständlich unter Beachtung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln. Ein regelmäßiges Schwimmtraining zum Wiederaufbau und Erhalt der körperlichen Fitness und Ausdauer bildet eine wichtige Grundvoraussetzung für den Wasserrettungsdienst. Die Wiederaufnahme eines geordneten Jugendtrainings oder von Ausbildungsveranstaltungen  am See ist derzeit noch nicht realisierbar.

Inwieweit ein aktiver Wachdienst der DLRG Ortsgruppe am Weingartener Baggersee in dieser Sommersaison möglich sein wird, kann aktuell noch nicht abgesehen werden. Seitens des Landesverbandes wird ein regulärer Wachdienst durch die Ortsgruppen aktuell nicht befürwortet. Im Notfall ist der überörtliche Wasser-Rettungsdienst zu alarmieren, dieser kommt dann zu einem Einsatz vor Ort. Auch die Wasserretter der Ortsgruppe Weingarten werden dabei über die üblichen Meldeketten informiert und zum Einsatz gerufen. Seitens des Landesverbandes wurden umfangreiche Handlungsanweisungen für den Infektionsschutz im überörtlichen Wasser-Rettungsdienst formuliert.

Bitte schätzen Sie die Gefahren beim Baden und Schwimmen am unbewachten Gewässer unbedingt richtig ein. Die Unfallgefahren am Freigewässer sind viel höher als im Schwimmbad. Ertrinkungsnotfälle sind meist auf Unkenntnis, Leichtsinn, Selbstüberschätzung und Missachtung von Baderegeln zurückzuführen.

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